1. EXW
Ab Werk. Es bezieht sich darauf, dass der Verkäufer für die Lieferung der vorbereiteten Waren an den Käufer an seinem Standort, dh Werkstatt, Fabrik, Lager usw., verantwortlich ist, aber normalerweise nicht dafür verantwortlich ist, die Waren auf das vom Käufer vorbereitete Fahrzeug zu laden oder die Zollabfertigung zu erledigen Abfertigung von Waren. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken für den Transport der Ware vom Standort des Verkäufers zum voraussichtlichen Bestimmungsort.
2. FOB
Frei an Bord. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Ware nach dem Passieren der Schiffsreling im benannten Verschiffungshafen liefert. Nachdem die Ware die Schiffsreling passiert hat, trägt der Käufer alle Kosten, Risiken, Verlust oder Beschädigung der Ware. Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet, die Ausfuhrverzollungsformalitäten der Ware zu erledigen. Dieser Begriff gilt für den Seetransport oder den Binnenschiffstransport.
