1. Erstmusterprüfung von Produkten und Erstmusterbestätigung von Prozessen. Die Erstmusterbestätigung des Prozesses bezieht sich auf die Bestätigung der vom Qualitätsprüfer vorschriftsmäßig bearbeiteten Halbzeuge zu Beginn des jeweiligen Prozesses.
2. Patrouilleninspektion. Inspektoren müssen die Produktionsstätte inspizieren, um Probleme rechtzeitig zu finden und das Auftreten fehlerhafter Produkte zu verhindern.
3. Endkontrolle. Die Endkontrolle gehört zur Nachkontrolle, ist aber unerlässlich. Die fertigen Produkte können erst nach bestandener Endkontrolle versendet werden. Die Endkontrolle erfolgt in der Regel stichprobenartig.
4. Erstellen Sie verschiedene Inspektionsaufzeichnungen und andere Aufzeichnungen in Bezug auf Qualitätsbedingungen. Inspektionsaufzeichnungen und andere qualitätsbezogene Aufzeichnungen sind Nachweise für die Produktkonformität, die praktisch aufgezeichnet und nach Bedarf ordnungsgemäß aufbewahrt werden sollten.
5. Zuverlässigkeitsmanagement durchführen. Das Zuverlässigkeitsmanagement bezieht sich hauptsächlich auf die Prüfung der Produktlebensdauer unter simulierten Umgebungsbedingungen und Servicebedingungen, wie z. B. Swing-Test, Hubtest usw.
6. Beteiligen Sie sich an der Behandlung von Qualitätsanomalien, verfolgen Sie die Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen und bestätigen Sie deren Auswirkungen.
